Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Baurecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Anwalt Baurecht Hamburg

Tel: 040 74214695


Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


Baurecht - Blog

Anhebung der Pfändungsfreigrenzen

Nach einer gesetzlichen Bestimmung erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen alle zwei Jahre, wenn innerhalb dieses Zeitraums zumindest einmal der steuerliche Grundfreibetrag erhöht worden ist.

Entgegen dem Wortlaut einer Vorschrift der Zivilprozessordnung erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen im Abstand von zwei Jahren auch dann, wenn nur zu Beginn des Zeitraums der relevante Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer angehoben worden ist. Die Richter am Bundesgerichtshof sehen in der anders lautenden Fassung der Vorschrift lediglich ein redaktionelles Versehen des Gesetzgebers, dessen tatsächliche Absicht anderweitig klar zum Ausdruck kommt.

Durch die Vorschrift sollen die Pfändungsfreigrenzen, die einen Teil des Arbeitseinkommens vor dem Gläubigerzugriff schützen, automatisch an die Anhebung des Grundfreibetrags angepasst werden, wobei die Anpassungen nur alle zwei Jahre vorzunehmen sind. Die geltenden Pfändungsfreigrenzen werden vom Bundesministerium der Justiz jeweils bekannt gemacht.

 
[mmk]
 
Gewerbliches Grossbauvorhaben Hamburg, Anwalt Finkenwerder, Anwaltskanzlei Hamburg, Bauspezifische Werkvertraege Stade, Anwaltskanzlei Hamburg, Juristische Baubetreuung nahe Pinneberg, Architektenrecht Hamburg, Rechtsanwalt nahe Stade, Planervertraege Norderstedt, Kanzlei Hamburg