Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Baurecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Anwalt Baurecht Hamburg

Tel: 040 74214695


Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


Baurecht - Blog

Keine Beschwerderecht im Insolvenzverfahren bei Eigenantrag

Stellt ein Schuldner selbst den Insolvenzantrag, ist er nach der Eröffnung des Verfahrens an diesen Antrag gebunden.


Auf diesen Umstand verwies der BGH und führte aus, dass der Schuldner den Antrag nur bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens zurücknehmen kann. Danach steht ihm bei einem späteren Sinneswandel kein Recht zur Beschwerde gegen den Eröffnungsbeschluss mehr zu.

Selbiges gilt selbst dann, wenn parallel mit dem Eigenantrag auch ein Gläubiger einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat und das Insolvenzgericht beide Verfahren miteinander verbunden hat. Dies begründete das Gericht damit, dass aufgrund der Verbindung die Eröffnung gerade auch auf dem Eigenantrag beruht.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH IX ZB 248 11 vom 09.02.2012
Normen: § 34 II InsO
[bns]
 
Anwaltskanzlei nahe Buchholz in der Nordheide, Anwalt nahe Schenefeld, Anwaltskanzlei Hamburg, Bauanwalt nahe Wedel, Kanzlei Hamburg, Anwalt Baurecht nahe Stade, Juristische Baubetreuung nahe Wedel, Bauvertraege Reinbek, Rechtsanwalt Finkenwerder, Gewerbliches Grossbauvorhaben Buchholz in der Nordheide